Thymuspräparate

Thymusextrakte werden aus der Thymusdrüse von Kälbern oder Schweinen hergestellt. Die Thymusdrüse ist ein zentrales Organ des Immunsystems und die Präparate werden verabreicht, um günstige Effekte auf das Abwehrsystem zu erzielen. Zum größten Teil erfolgt die Anwendung als Injektion, teilweise aber auch in Tabletten- und Tropfenform. Klinische Studien zur zusätzlichen Gabe von Thymusextrakten bei Patienten mit verschiedenen Tumorerkrankungen ergaben, dass Bestrahlungen und Chemotherapien häufig besser vertragen wurden, wenn die Patienten gleichzeitig Thymuspräparate anwandten. Allerdings wurden die meisten Untersuchungen mit einem Präparat durchgeführt, das heute nicht mehr hergestellt wird. Aktuell werden in Deutschland zwei Thymuspräparate in klinischen Studien untersucht, das eine in der Begleitbehandlung zur Chemotherapie beim Dickdarmkrebs, das andere als alleinige Therapie beim fortgeschrittenen Leberzellkarzinom. Ob eine Anwendung im Einzelfall sinnvoll sein könnte, muss bei Bedarf mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch – wie bei den Enzympräparaten – nicht zu erwarten.

Die hier genannten Therapieverfahren kommen im deutschen Sprachraum häufig zur Anwendung, daher wurden sie im einzelnen aufgeführt. Darüber hinaus bieten die Verfahren der Naturheilkunde und hierin vor allem die Phytotherapie einen reichhaltigen Arzneischatz zur ergänzenden Behandlung von Beschwerden, die durch die Tumorerkrankung und ihre Behandlung ausgelöst werden. Ebenfalls einen wichtigen Stellenwert in der komplementären Behandlung von Patienten mit einer Tumorerkrankung haben eigenständige Therapiesysteme wie die klassische Homöopathie, die anthroposophische Medizin und die traditionelle chinesische Medizin, besonders wenn sie von hoch qualifizierten und erfahrenen Therapeuten praktiziert werden, die ihre Möglichkeiten und Grenzen gut kennen.
Die komplementäre, d.h. ergänzende Behandlung mit naturheilkundlichen, z.T. auch unkonventionellen Therapieverfahren kann für Patienten mit einer Tumorerkrankung durchaus mit einem Nutzen verbunden sein. Vor einem alternativen Einsatz, d.h. anstelle einer nachgewiesenermaßen wirksamen konventionellen Behandlung – vor allem, wenn diese zu einer Heilung der Tumorerkrankung führen würde – muss jedoch dringend abgeraten werden

 

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